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Mehr Transparenz und sorgsames Haushalten nun oberstes Gebot

Im Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen verwies Unterdorfer-Morgenstern auf die Wichtigkeit der Transparenz auf allen Ebenen und appelliert weiters, die Hürden für direkte Demokratie und Wähler zu senken.

Am Dienstag, fand neuerlich der Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen im Kärntner Landtag statt, bei dem alle nicht im Landtag vertretenen Parteien mit Landeshauptmann Peter Kaiser und Landtagspräsident Reinhart Rohr über Anliegen und Herausforderungen diskutieren.

NEOS-Landessprecher Markus Unterdorfer-Morgenstern forderte unter anderem die  vollständige Umsetzung und Einhaltung des 2013 im Nationalrat beschlossenen Transparenzgesetzes ein. „Die Transparenzdatenbank wird nach wie vor nicht vollständig und effektiv befüllt. Auch wenn die Regierungsvorlage  weiterhin keine Verpflichtung der Einmeldung der Förderungen von Ländern (und Gemeinden) vorsieht, sodass die Vollständigkeit der TDB über die Leistungen und Förderungen der Länder und Gemeinden nicht gewährleistet ist und nur auf Freiwilligkeit beruht, sollte das Land Kärnten den Anspruch an sich stellen, mit gutem Beispiel voran zu gehen und die Datenbank umfassend zu befüllen“, so der Landessprecher.  
Gerade jetzt, in Zeiten der Pandemie, die enorme monetäre Einbußen für das Land, die Wirtschaft sowie die Bürger_innen gleichermaßen bedeutet, ist es umso wichtiger, sorgsam mit dem Steuergeld der Menschen in Kärnten umzugehen. „Und mehr denn je sind politische Akteure sowie das politische System per se den Bürger_innen Rechenschaft schuldig, was mit ihrem Geld passiert.“

Volle Transparenz auch auf offenerhaushalt.at

Gleichermaßen appellierte der Landessprecher an das Land Kärnten, die 100%ige Freischaltung zur Dateneinspeisung aller Kommunen in Kärnten auf offenerhaushalt.at zu forcieren. „Kärnten geht in vielen Bereichen mit gutem Beispiel voran. 
Im Bereich der Transparenz gibt es landauf, landab in den Kommunen wie auch auf Landesebene noch viel zu tun, wenn Kärnten bei diesem Thema der Musterschüler Österreichs werden will“, so Unterdorfer-Morgenstern.

Eine Maßnahme, die zumindest in den Basisdaten nichts kostet und auch keinen Mehraufwand für die einzelnen Kommunen bedeuten würde (es handelt sich um die gleichen Datensätze der Rechnungsabschlüsse und Voranschläge, die ohnehin an das Land Kärnten gemeldet werden müssen), wäre die verbindliche Weisung für alle 132 Gemeinden, ihre Rechnungsabschlüsse und Voranschläge aktiv an die Transparenzplattform offenerhaushalt.at zu melden.

Hinzu kommt: Erst rund 50 Prozent der Gemeinden und Städte sind dort aktuell überhaupt freigeschalten bzw. zur Einsicht freigegeben. „Die Meldung dieser Daten basiert auf dem Freiwilligkeitsprinzip, jedoch kann hier ein mehr als deutliches Zeichen für ein transparenteres Land und den Umgang mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger gesetzt werden. Und es wäre ein kleiner, aber weiterer wichtiger Schritt hinsichtlich der Bewusstseinsbildung innerhalb der politischen Landschaft, denn alle gewählten Vertreter müssen endlich verinnerlichen, dass sie Treuhänder des Geldes der Bürgerinnen und Bürger sind.“

Demokratie, Vielschichtigkeit und Wahlbeteiligung stärken

Auch die konstant sinkende Wahlbeteiligung war Thema im Ausschuss. Für NEOS-Landessprecher Unterdorfer-Morgenstern hat die Pandemie u. a. schmerzlich verdeutlicht, wie plötzlich für Bürger_innen und Bürger zusätzliche Hürden entstehen können, von ihrem demokratiepolitischen Recht Gebrauch zu machen und mittels – derzeit nur physisch möglicher – Unterstützung einer Partei/Liste die Möglichkeit zu offerieren, bei einer Wahl anzutreten. Doch auch in hoffentlich bald wieder normalen Zeiten gebe es genügend Gründe, warum Menschen verhindert sind, politische Vertreter mit ihrer Stimme zu unterstützen, sich dem demokratiepolitischen Prozess einer Wahl überhaupt erst stellen zu können.

Er appelliert, die elektronische Unterstützungserklärung von Parteien vor Wahlen für Bürger_innen zu ermöglichen. Sämtliche Amtswege können heute mittels Bürgerkarte/Handysignatur abgewickelt werden. Auch Volksbegehren müssen nicht mehr physisch unterfertigt werden.

Unterdorfer-Morgenstern: „Nehmen wir die Pandemie und die Gemeinderatswahlen 2021 zum Anlass, die Hürden für direkte Demokratie der Bürger_innen künftig noch weiter zu senken sowie politische Vielfalt in Kärnten zu sichern.“

Eine revolutionäre Änderung des Wahlrechts auf Landes- und Kommunalebene, die die sinkende Wahlbeteiligung wieder umkehren kann, schlägt Unterdorfer-Morgenstern mit dem Recht auf Stimmsplitting vor. Dabei hat ein_e Wähler_in das Recht, zwei Stimmen an bis zu zwei Parteien zu vergeben: „Man vergibt zwei Stimmen. Die erste zählt 80 Prozent und die zweite 20 Prozent, natürlich kann man beide auch einer Partei geben. Das reduziert die Nichtwähler, da eines der wesentlich vorgebrachten Argumente wegfällt, nicht zur Wahl zu gehen, nämlich dass man sich mit keiner Partei zu 100 Prozent identifizieren kann“, führt Unterdorfer-Morgenstern aus.

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