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Public Viewing ohne Jugendliche unter 16 Jahren

Es herrscht Verwirrung um Zutrittsregeln zum Public-Viewing-Gelände in Klagenfurt. Manchen Jugendlichen wird der Zutritt unter 16 Jahren verwehrt.

Kurios: Am ersten Wochenende des Public Viewing zur Fußball EM in Klagenfurt wurde Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zum Areal verwehrt. Eine Verletzung gem. § 8 nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz, welcher eine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen definiert, kann ausgeschlossen werden. „Wir gehen auch davon aus, dass behördlich gesehen eine Altersbeschränkung nicht vorgegeben ist, denn dies wäre diskriminierend“, so Klubobmann GR Janos Juvan.

Den NEOS-Klagenfurt-Gemeinderäten ist unklar, mit welcher Begründung manchen Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang verwehrt wurde. „Es kann nicht an dem fehlenden Nachweis der 3-G Regeln gescheitert sein, denn Schüler weisen mit dem ‚Ninja-Pass‘ nach, dass sie getestet sind. Dieser Pass hat offiziell seine Gültigkeit in Restaurants, bei Frisören, etc., also sollte er auch beim Public Viewing gelten. Darüber hinaus haben Jugendliche die gleichen Möglichkeiten des 3-G Nachweises, wie alle anderen auch“, sagt Juvan. Anscheinend gibt es auch Fälle von jungen Leuten, die aufgefordert wurden das Public Viewing Gelände wieder zu verlassen, wenn sie nichts konsumieren. Gibt es tatsächlich rechtliche Grundlagen, die gegen eine Anwesenheit unter 16 Jahren sprechen, hätten diese dementsprechend vor Beginn der Veranstaltungen kommuniziert werden sollen. Handelt es sich jedoch um Handlungen, um die Konsumation innerhalb des Geländes zu steigern, ist dies mehr als fragwürdig. „Gerade die junge Generation musste in den letzten Monaten zum Wohle der Älteren massiv zurückstecken und sich in vielen Bereichen ihres Lebens sehr stark einschränken. Gerade der Jugend sollten wir als Gesellschaft nun auch besonders dankbar sein und ihnen alle Möglichkeiten bieten, die wir nur schaffen können“, so Juvan.

Es ist dies das nächste Kapitel in diesem Thema, das leider höchst unerfreulich ist. „Zuerst schafft die Stadtpolitik es nicht, ein solides Budget zu erstellen, um u.a. Veranstaltungen wie das Public Viewing selbst auf die Beine zu stellen, bzw. entsprechend zu unterstützen. Dann wird ein rechtlich nicht sauberes Konstrukt geschaffen und Geld aus einer Zweck-Gesellschaft – der Klagenfurt Dachstrom GmbH – genommen, um damit die Veranstaltung über Umwege aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Und nun dürfen die Kids und Jugendlichen nicht einmal beim Public Viewing dabei sein“, so Juvan.

Eine breite, öffentliche Diskussion darüber, was hier politisch passiert, wäre dringend notwendig. Leider verwehrt sich der Bürgermeister dagegen. „Unsere kritische, manchen scheinbar unangenehme Anfrage hinsichtlich der Finanzierung wurde abgelehnt. Es soll damit verhindert werden, dass es zu einer Diskussion im Gemeinderat kommt. Die Begründung der Ablehnung, dass die Veranstaltung nicht den unmittelbaren Wirkungsbereich der Stadt beträfe, muss ich entschieden zurückweisen“, kritisiert Juvan.

Wenn dem so wäre, sollte auch nicht der Bürgermeister laufend bei der Veranstaltung zu gegen sein und die Bühne für sich nutzen, sondern ausschließlich der Sponsor, die Klagenfurt Dachstrom GmbH, bzw. dürften dann auch nicht laufend Pressemitteilungen im Namen des Bürgermeisters über der Stadtpresse zu diesem Event ausgesendet werden“, schließt Juvan.

„Wir gehen auch davon aus, dass behördlich gesehen eine Altersbeschränkung nicht vorgegeben ist, denn dies wäre diskriminierend.“

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