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Welcher Test zählt für Genesene?

Seit dem 19. Mai 2021 dürfen die Kärntner Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wieder Gäste empfangen - und mit etwas zeitlicher Verspätung hat das Land Kärnten die Plattform für die Validierung der Selbsttests am Mittwoch freigeschalten. Wie sich in Gesprächen mit Gastronomen gezeigt hat, ist das Eintrittstesten bzw. das Prüfen der digitalen Tests relativ unkompliziert - anders verhält es sich bei Genesenen oder Geimpften, hält der UNOS-Landessprecher Christoph Wriessnegger fest.

Leider hat die Regierung es bisher noch nicht geschafft, hier eine klare Regelung zu treffen, ob ein einfacher Antikörpernachweis als Eintrittsnachweis gilt oder ein vollwertiger Neutralisationstest notwendig ist, denn die Verordnung spricht von Tests auf neutralisierende Antikörper. Diese Neutralisationstests sind wesentlich teurer, aufwendiger und aufgrund der Verarbeitung in einem Klasse-3-Labor nur in wenigen Laboren möglich - das näheste zertifizierte Labor befindet sich in Osttirol. Die Beantwortung der schriftliche Anfrage des NEOS-Abgeordneten und Gesundheitssprecher Gerald Loacker an den Gesundheitsminister steht seit Anfang April aus. Bisher gibt es leider auch keine klaren Auskünfte des Gesundheitsministeriums.

"Neben den digitalen Selbsttests gibt es ja den Impfnachweis und noch den Genesenennachweis - besonders die Antikörpertests sind für bereits Genesene ein relevanter Punkt. Aber wie sollen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einen Test prüfen können und wissen, ob dieser zulässig ist?", sagt UNOS-Landessprecher Christoph Wriessnegger. Leider entsteht hier wieder eine Rechtsunsicherheit für die bereits krisengeschüttelten und mit Mehraufwand belasteten Unternehmer_innen. Aber auch für die Besucher_innen ist es nicht klar, ob deren Nachweis von Antikörpern nun rechtliche Gültigkeit hat oder nicht.

NEOS-Landessprecher Markus Unterdorfer-Morgenstern fügt hinzu: „Seit über einem Jahr kämpfen NEOS nun für mehr Rechtsicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Corona-Regelungen sowie bessere Planbarkeit für Unternehmerinnen und Unternehmer. Obwohl wir den Lockdown nun endlich langsam hinter uns lassen, gibt es immer noch zu viele Stolpersteine und Unsicherheiten. Aus diesem Grund wollen wir NEOS und UNOS uns gerne als Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer anbieten, wenn diese rechtliche Probleme und Fragen rund um die geltende Regelung haben.“

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