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Trotz Klarstellung der Kärntner Gemeindeaufsicht erfolgt Personaldeal: Handelt Klagenfurter Bürgermeister wissentlich rechtswidrig?

Trotz eindeutiger Stellungnahme der Kärntner Gemeindeaufsicht, die dem Gemeinderat die Zuständigkeit zuspricht, verkündet der Klagenfurter Bürgermeister in seinem heutigen Schreiben per Dienstanweisung eine umfassende Neuregelung der Dienstzeiten für sämtliche Magistratsbedienstete.

In ihrem Schreiben vom 15.12.2021 stellt die Kärntner Gemeindeaufsicht unmissverständlich klar, dass die Neurregelung der Mittagspause sowie die Gewährung zusätzlicher freier Tage einen Eingriff in die Dienstverträge der Mitarbeiter_innen des Magistrats darstellt. Hierfür, so die Behörde, wäre ausschließlich der Gemeinderat zuständig und ermächtigt.

„Das Recht ist hier sehr klar und auch alles andere als zufällig so gefasst. Eine Entscheidung mit derartweitreichenden Konsequenzen sollte nicht im Vorbeigehen von einer Person gefällt werden“, meint dazu NEOS-Klubobmann Janos Juvan.

Zitat aus dem Schreiben der Abteilung 3, Amt der Kärntnter Landesregierung – Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz UAbt. Rechtliche Gemeindeaufsicht und Abteilungsmanagement:

„Die soeben angeführten urlaubs- und arbeitszeitbezogenen Regelungen haben die inhaltliche Abänderung von Bestimmungen zur Folge, welche im Regelfall im Rahmen einer Dienstordnung iSd § 34 Abs. 2 K-StR 1998 festgelegt werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass nicht der Bürgermeister, sondern der Gemeinderat zur Umsetzung der gegenständlichen urlaubs- und arbeitszeitbezogenen Regelungen zuständig ist.“

Trotz dieser eindeutigen Klarstellung verlautbart Bürgermeister Scheider heute per Aussendung an alle Bediensteten der Stadt die von ihm festgesetzte Neurregelung. Zur weiterhin bestehnden Forderung der Personalvertretung über mehr Gehalt zeigt er sich gesprächsbereit. Ein weiterer Termin wurde bereits vereinbart.

Scheider setzt sich damit wohl wissentlich über das geltende Recht hinweg, um seine politischen Interessen durchzuboxen. Das kostet die Stadt nicht nur zusätzliche Millionen (siehe Aussendung NEOS Rathausklub vom 02.12.2021 bzw. Wirtschaftskammer Kärnten vom 09.12.2021), sondern könnte nun auch für die Bürgermeister höchstpersönlich unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

„Wir werden das Vorgehen der Gemeindeaufsicht melden. Sie soll feststellen, ob der Bürgermeister wissentlich und damit vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt. Auch erwarten wir uns eine klare Stellungnahme der Behörde, welche Konsequenzen damit heute bzw. bei einer allfälligen Wiederholung, oder wenn Scheider nicht bereit ist einzulenken, verbunden wären“, ergänzt Juvan.

Politisch sind nun wohl auch die Koalitionspartner gefordert klarzustellen, was sie vom eingeschlagenen Weg halten und ob sie diesen so mittragen können. Am 30. Dezember tagt der Gemeinderat. Er könnte sich also noch rechtzeitig vor Jahreswechsel mit dem Thema – so wie es das Recht vorsieht – beschäftigen.

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