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Reformpunkte für den neu zu schaffenden Klagenfurter Stadtrechnungshof

NEOS Klagenfurt werden nicht müde zu betonen, wie wichtig es ist, der Kontrolle in der Landeshauptstadt Klagenfurt in Form eines unabhängigen Stadtrechnungshofs mehr Gewicht zu geben. Wesentlich für die NEOS-Gemeinderät_innen: Dass der neu zu schaffende Stadtrechnungshof seinen Prüf- und Kontrollaufgaben tatsächlich unabhängig und weisungsfrei nachkommen kann. Auf Einladung des Bürgermeisters haben NEOS Vorschläge erarbeitet, die sie heute im Magistrat eingebracht haben.

„Die Umwandlung des Kontrollamtes in einen unabhängigen und weisungsfreien Stadtrechnungshof ist eine historische Chance und sollte dementsprechend als solche genutzt werden“, appelliert Klubobmann GR Janos Juvan. Es gibt genug Bereiche, welche einer stärkeren Kontrolle und Verbesserungsempfehlungen bedürfen. Prominente Beispiele sind die Klagenfurter Stadtkasse, die Finanzierung diverser Veranstaltungen ohne bestehendes Budget der Stadt, oder die Vergabe von öffentlichem Gut an Investoren. Umso wichtiger und dringlicher der politische Wille, der Kontrolle in der Landeshauptstadt Klagenfurt mit der Installierung eines Stadtrechnungshofes mehr Gewicht zu geben.

Die Begründung, die durch alle Partei-Reihen hindurch deutlich wird, folgt der NEOS-Argumentation; nämlich, dass ein Stadtrechnungshof von Beginn an mit den richtigen Kompetenzen und Ressourcen (wie z. B. eigener Personal- und Budgethoheit) ausgestattet werden muss, um seine Aufgabe im Sinne der Klagenfurter Bevölkerung ordnungsgemäß nachkommen zu können.

Bis dato seien von den meisten Parteien jedoch nur Worthülsen zu hören gewesen, bedauert Juvan. „Niemand sagte bis jetzt, wie es konkret gelingen kann, dieses Projekt erfolgreich und nachhaltig für mehr Transparenz zu nutzen.” Der NEOS-Klubchef hofft, dass sich das nun ändern wird. Denn auf Einladung von Bürgermeister Christian Scheider konnten alle Parteien nun Vorschläge für den neu zu schaffenden Stadtrechnungshof (SRH) einbringen.

Der NEOS Rathausklub Klagenfurt ist dieser Einladung gerne gefolgt. Die Gemeinderäte Verena Polzer und Robert Zechner betonen aber: “Dennoch ist es aufgrund der Gewichtigkeit und Dringlichkeit dieses Themas unabdingbar, dass neben konstruktiven Vorschlägen der Parteien unabhängige Experten in die Arbeitsgruppe zur Installierung des Stadtrechnungshofs aufgenommen werden. Juvan abschließend: „Es ist auch im Sinne der Klagenfurter Bevölkerung, dass diese Arbeitsgemeinschaft keine politische Spielwiese wird.”

Die wichtigsten Punkte für NEOS bei der Installierung des SRH:

  • Umfassende Prüfzuständigkeiten für den SRH
  • Personalhoheit
    Budgethoheit
  • Strafbestimmungen für unwahre Angaben von geprüften Einrichtungen
  • Verrechtlichung der Koordinierung des SRH
  • Verrechtlichung der Empfehlungen des SRH
  • Änderung der Bestellung und Abberufung des SRH Präsident/Direktor/Leiter
  • Prüfung ab 25% Beteiligung an Unternehmen (auch für AGs)

Alle Reformpunkte im Detail

Verantwortlichkeit

  • SRH soll dem Gemeinderat unterstehen und an keine Weisungen der Verwaltung gebunden sein

Bestellung

  • Präsident/Direktor/Leiter benötigt 2/3 Mehrheit im Gemeinderat für Bestellung

Bestellungsvoraussetzungen und Unvereinbarkeiten Präsident/Direktor/Leiter

  • darf weder einem allgemeinen Vertretungskörper noch dem Europäischen Parlament angehören
  • darf in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der BReg, LReg, Stadtregierung oder Nationalrats- bzw. Landtagsabgeordneter oder Gemeinderat gewesen sein
  • darf in den letzten fünf Jahren kein der Prüfkompetenz unterliegendes Unternehmen geleitet haben
  • muss persönlich und fachlich geeignet sein
  • darf keinen weiteren Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben

Amtsdauer

  • 10 Jahre
  • keine Wiederwahl

Vorzeitiges Ende der Amtsperiode

  • Kann vom Gemeinderat mit 2/3 Mehrheit abberufen werden, wenn Pflichtverletzung vorliegt (politische Verantwortlichkeit)
  • der VfGH kann auf Antrag des Gemeinderats (1/2) eine schuldhafte Rechtsverletzung feststellen und ggf Präsident/Direktor/Leiter des Amtes entheben (analog zur rechtlichen Ministerverantwortlichkeit des Art 142 B-VG)

Stellung des Präsidenten/Direktors/Leiters

  • vertritt SRH nach außen
  • umfassendes Teilnahmerecht an Ausschüssen bzw. an Sitzungen des Gemeinderats und an Sitzungen des Stadtsenats

Vertretung des Präsidenten/Direktors/Leiters

  • es ist vom Präsident/Direktor/Leiter für den Fall der Verhinderung immer ein Vertreter zu bestimmen

Personalhoheit 

  • Präsident/Direktor/Leiter

Budgethoheit 

  • Präsident/Direktor/Leiter
  • Angemessenes Budget für die benötigte Anzahl an Mitarbeitern
  • eigenes Budget für externe Berater
  • Automatische jährliche Anpassung des Budgets an die Inflation

Zuständigkeit

  • Überprüfung aller Abteilungen innerhalb des Magistrats
  • Überprüfung der Gebarung der Stadt, der Fonds, der Ämter, der Stiftungen, Unternehmen mit mind 25% Beteiligung
  • Prüfung von Wohnbauträgern, wenn diese Förderungen erhalten haben
  • Prüfung von Unternehmen, Vereinen und kulturellen Einrichtungen, wenn diese Förderungen der Stadt erhalten haben
  • Dem RH nachgebildete Erstellung Einkommensbericht über Einkommen bei Unternehmen, die seiner Kontrolle unterliegen
  • Gutachtertätigkeiten
  • Einschätzung von Gesetzen
  • Projektbegleitungen
  • Gebarungsprüfung bei Unternehmen, die Subventionen erhalten
  • Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung und Wirksamkeit von Förderungen
  • Prüfung von Unternehmen mit Ausfallhaftung der Stadt

Überprüfungsverfahren

  • Überprüfung der Gebarung auf Gesetzeskonformität
  • Überprüfung der Gebarung auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit
  • darf Empfehlungen aussprechen, um die Ziele "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit" zu befördern

Kontrollordnung

  • Die Regelung der Prüftätigkeit des Stadtrechnungshofes soll in Form einer „Kontrollordnung für den Magistrat“ erfolgen
  • Sie schreibt neben organisatorischen Belangen die Verantwortlichkeiten und Dienstpflichten der Prüforgane, den Ablauf von Prüfungen sowie die Form der Berichterstattung fest und rundet damit die rechtlichen Rahmenbedingungen ab

Initiativen zur Überprüfung

  • auf eigene Initiative
  • auf Verlangen des Bürgermeisters
  • auf Verlangen des Stadtsenats (im Rahmen ihres Geschäftsbereiches auch einzelne Mitglieder)
  • auf Beschluss des Gemeinderats
  • auf Verlangen des Kontrollausschusses
  • auf Verlangen von 1/3 der Gemeinderäte

Beschreibung des Prüfungsgegenstandes durch den Auftraggeber

  • Prüfaufträge sind schriftlich einzubringen
  • Gegenstand ist möglichst genau darzustellen
  • eine Rückziehung ist nicht möglich

Überprüfungsbefugnis

  • In Ausübung und zum Zwecke der ihm obliegenden Kontrolle verkehrt der SRH mit allen seiner Überprüfung unterliegenden Stellen unmittelbar.
  • Er kann schriftliche oder im kurzen Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte und die Einsendung von Rechnungsbüchern, -belegen und sonstigen Behelfen verlangen;
  • durch seine Organe an Ort und Stelle in die mit der Gebarung im Zusammenhang stehenden Unterlagen Einsicht nehmen und die Vornahme von Lokalerhebungen durch die vorgesetzte Verwaltungsbehörde veranlassen und an diesen Amtshandlungen durch seine Organe teilnehmen sowie auch die Prüfung von Kassen unter Beiziehung eines leitenden Beamten vornehmen
  • Strafbestimmung: Wer gegenüber dem Stadtrechnungshof im Rahmen einer Prüfung wissentlich unrichtige Angaben macht, ist mit einer Geldstrafe  oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen

Meinungsverschiedenheiten über Zuständigkeiten 

  • VfGH

Stellungnahmen zu vorläufigen Prüfergebnissen

  • Geprüfte Stellen haben innerhalb von 3 Monaten unter Bekanntgabe der allenfalls getroffenen Maßnahmen Stellung zu nehmen und dem SRH mitzuteilen

Nachfrageverfahren

  • 1 Jahr nach Veröffentlichung
  • alle Ergebnisse werden zeitnahe und regelmäßig veröffentlicht

Follow-up-Verfahren

  • für ausgewählte Berichte nach Ermessen des SRH
  • Möglichkeit, Follow-up-Bericht wie normale Prüfung zu initiieren

Berichtspflicht

  • ausschließlich gegenüber Kontollausschuss
  • und anschließend Gemeinderat

Transparenz

  • Veröffentlichung von jährlichen Tätigkeitsberichten des Stadtrechnungshofes auf der Homepage der Stadt Klagenfurt

Compliance

  • Der Stadtrechnungshof soll in das Compliance-Management der Stadtverwaltung eingebunden sein und sich dabei verstärkt um die Umsetzung von begleitenden Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung annehmen.

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