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Planbarkeit für den Tourismus schaut anders aus!

Die Gastronomie-Verordnung ist schwammig; jene für Hoteliers noch ausständig. Unterdorfer-Morgenstern: „Die Regierung muss einen längerfristigen und vor allem konkreteren Szenarien-Plan für den Tourismus schaffen, um Betrieben Klarheit zu geben und Planbarkeit zu ermöglichen.“

Schwammige Verordnung sorgt für Unsicherheit bei Gastronomen

Heute, 15. Mai, darf die Gastronomie – unter der Einhaltung vorgegebener Richtlinien – wieder öffnen. Erst vorgestern wurde dazu die kurzfristig beschlossene Verordnung an die Gastronomie-Betreiber ausgesandt, die jedoch erneut zu Unklarheiten und offenen Fragen führt, wie Ludwig Gasser vom Kleinsasserhof in Spittal aufzeigt:

„Diese Verordnung birgt zum Teil auch Rechtsunsicherheiten.“ Zwar sei darin geregelt, wer in welchen Bereichen einen Mund-Nasenschutz tragen muss und dass vier Personen aus einem gemeinsamen Haushalt plus Kinder gleichzeitig an einem Tisch sitzen dürfen, jedoch: ,Personen, die zeitweise in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gleichgestellt.‘ Somit könnten theoretisch auch zum Beispiel zehn Personen an einem Tisch sitzen. Das wissen aber andere nicht. Anzeigen könnten die Folge sein.“

Auch Paragraph 11, der die Ausnahmen zum Tragen des MNS regelt, mache laut Gasser die Verordnung wieder obsolet: „Aus gesundheitlichen Gründen ist es nicht nötig, einen solchen zu tragen. Darunter fällt schon, dass man Angstzustände bekommt, was in Wahrheit jeder behaupten könnte.“

Schmaler Grat bei Umsetzung der Maßnahmen für Gastronom_innen

Zwar habe die Bundesregierung verlautbart, dass keine Strafen verhängt würden, jedoch ist die Unsicherheit bei den Gastronom_innen groß, weiß Gasser: „Wer garantiert uns, dass in zwei Wochen nicht erneut alles anders ist und Strafen erhoben werden?“

Zumal die Gastronomiebetreiber_innen die Einhaltung der Richtlinien nicht rigoros kontrollieren können, ohne sich datenschutzrechtlich auf dünnes Eis zu begeben. „Wenn jemand ohne MNS in das Lokal kommt, kann ich ihn ja schlecht um sein ärztliches Attest bitten oder nach seiner gesundheitliche Beeinträchtigung fragen. Ich darf weder den Gesundheitszustand noch den Familienstand meiner Gäste überprüfen“, zeigt Gasser auf.

Konkrete Vorgaben für Krankheitsfälle fehlen zur Gänze

Innerhalb dieser Verordnung fehlen laut Gasser vor allem auch klare Richtlinien, wie die Tourismusbranche sich bei einem Krankheitsfall unter den Mitarbeiter_innen verhalten muss. „Es gibt keine standardisierten Vorgaben, wie Gastronominnen und Gastronomen im Fall des Falles ihre Gäste verständigen können. In Deutschland etwa müssen Reservierungen beziehungsweise Kontakte der Gäste drei Wochen aufbewahrt werden, um sie gegebenenfalls kontaktieren zu können.“

Hoteliers kennen nach wir vor keine Details - Buchungen hängen in der Luft

Noch dramatischer ist die Situation allerdings in der Hotellerie: In etwa zwei Wochen soll die Branche laut Ankündigungen der Bundesregierung wieder öffnen dürfen. Gasser, der nicht nur Gastronom, sondern auch Hotelier ist: „Es gibt bis dato keine Verordnung dazu. Auch konkrete Regeln sind noch nicht kommuniziert worden.“ Planen könnten Hoteliers dadurch noch gar nichts.

„Wir Hoteliers erhalten jetzt Reservierungen und niemand weiß, ob alle angenommen werden dürfen, da vielleicht auch im Hotellerie-Bereich, wie in der Gastronomie, Kapazitätsgrenzen verordnet werden könnten. Planbarkeit schaut anders aus!“

Weiters fehle ein klarer Fahrplan für innerösterreichische Urlaube, bei denen es zwangsläufig zu einer Durchmischung der unterschiedlich stark von COVID-19 betroffenen Bundesländern kommt.

Erneut keine Planbarkeit für die Wirtschaft durch schwammige Ausführungen

NEOS-Landessprecher Markus Unterdorfer-Morgenstern erläutert: „Wie schon in anderen Sektoren zuvor hat die Regierung auch hier wieder schwammige, unklare Fahrpläne und Richtlinien kommuniziert, die mit bereits bestehenden Erlässen und Beschlüssen nicht konform gehen. Wieder wird so die Planbarkeit für Unternehmerinnen und Unternehmer erschwert und bringt sie weiter in die Bredouille. Der prognostizierte Einbruch der Wirtschaft von mehr als sieben Prozent wird ohnehin immens sein. Die Abwärtsspirale, in der sich die heimische Wirtschaft befindet, ist groß.“

Fakt bleibe auch, dass österreichische Nächtigungen alleine die Hoteliers nicht retten können. Selbst wenn sich die Zahl der Nächtigungen aus Österreich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, wären das 50 Millionen - nur ein Drittel von den 150 Millionen Nächtigungen aus 2019. Die österreichischen Tourismusbetriebe werden Umsatzausfälle über das Jahr von 50 bis 70 Prozent, je nach Region, erleiden.

Konkreter Stufenplan für die kommenden Monate
plus Expertenrat

NEOS fordern daher schon seit Wochen österreichweit einen Stufenplan, der Leadership, Planungssicherheit und Managementqualitäten beweist und alle Infektionsszenarien  durchspielt.

Das würde Klarheit und Planungssicherheit darüber geben, welche Maßnahmen für Wirtschaftstreibende in welchem Risikoszenario zu treffen sind. Wesentliche Varianten und Möglichkeiten können dann mit Mitarbeiter_innen, Banken, Investor_innen und auch Kund_innen durchbesprochen werden.

„Mit einem konkreten Stufenplan und einer Evaluierung der Situation im 14-Tage-Rhythmus durch ein Expertengremium - bestehend aus Epidemiologinnen und Epidemiologen, Ökonominnen und Ökonomen und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftskammer sowie insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmern mit ihrem Praxiswissen - können standardisierte Maßnahmen gesetzt werden. Das würde den Unternehmen ein Optimum an Planungssicherheit garantieren und bei möglichen Erleichterungen auch Optimismus streuen“, erläutert der NEOS-Landessprecher.

"Unklare Fahrpläne und Richtlinien der Budnesregierung erschweren die Planbarkeit für Unternehmer!"

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