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Bürgermeister ignoriert Entscheid der Behörde. Millionenschaden droht

Juvan: „Durch das Ignorieren des Entscheides der Gemeindeaufsicht und damit auch der Faktenlage in punkto Personaldeal droht der Landeshauptstadt Klagenfurt ein erheblicher Vermögensschaden. Bis Donnerstag erwarte ich Konkretes vom Bürgermeister, ansonsten braucht es rasch einen Krisengipfel.“

In einer Pressekonferenz kritisierte heute der Klagenfurter NEOS-Klubobmann Janos Juvan die Ignoranz des Bürgermeisters Christian Scheider bezüglich der höchstinstanzlichen Feststellung seitens der Gemeindeaufsicht in punkto Freizeitpaket und integrierter Mittagspause.

Eingangs betont Juvan ausdrücklich: „Es geht mir nicht darum, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Magistrats etwas zu verwehren, es geht in dieser Angelegenheit vielmehr darum, dass der Bürgermeister autokratische Züge erkennen lässt, sich im Alleingang über geltendes Recht hinwegsetzt und das zuständige, gewählte Entscheidungsorgan – die 45 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte – übergeht. Damit tritt er die Demokratie mit Füßen.“

Die Genese des mittlerweile ausufernden Personaldeals im Überblick

Die Thematik rund um die Causa Personaldeal ist mittlerweile so ausufernd und komplex, dass Juvan noch einmal die Genese nachzeichnet (detailliert am Ende der Aussendung). Die wesentlichen Eckpunkte:

  • Für die Erstellung des Budgets 2022 brauchte es laut Finanzreferent Vize-Bgm. Philipp Liesnig eine Nulllohnrunde.
  • Bürgermeister Scheider handelte dann das sogenannte „Freizeitpaket“ aus. NEOS haben aufgezeigt und kritisiert, dass dieses Paket die Stadt Klagenfurt mehrere Millionen Euro kostet – laut Bürgermeister Scheider Fake News, WK-Bezirksstellenobmann Franz Ahm rechnete jedoch dasselbe vor. 
  • Die Gemeindeaufsicht gab eine Stellungnahme ab, dass zu vermuten ist, dass das Freizeitpaket rechtswidrig sei. Bürgermeister Scheider verlautbarte, dass er eine andere Rechtsmeinung habe und erließ eine Dienstanweisung, die auch das Freizeitpaket enthielt.
  • NEOS Klagenfurt brachten offizielle Beschwerde bei der Landesaufsicht ein. Die Behörde eröffnete das Verfahren und bat den Bürgermeister um eine offizielle Stellungnahme als beschuldigte Partei. Diese ist eingegangen und die Angaben beider Seiten wurden geprüft und bewertet. Das Ergebnis der Aufsichtsbehörde wurde am 10. März 2022 beiden Verfahrensparteien (Juvan und Scheider) gleichzeitig übermittelt.

 

Fehler eingestehen und Schaden reparieren

Obwohl also das Verfahren höchstinstanzlich am 10. März abgeschlossen wurde und beiden Verfahrensparteien zugekommen ist, zeigte Bürgermeister Christian Scheider laut Juvan bislang „leider keine Reaktion, die darauf deutet, dass er versteht, worum es hier eigentlich geht“. Im Gegenteil: Die erste Reaktion des Bürgermeisters darauf sei laut Juvan sowohl inhaltlich falsch als auch besorgniserregend, da sie autokratische Züge erkennen ließe. Denn: Die Zustellung ist nachweislich erfolgt, wie auch Büroleiter Patrick Jonke in einer E-Mail bestätigte. Das Verfahren ist zudem nicht in Schwebe, sondern höchstinstanzlich abgeschlossen. „Genau deshalb gibt es auch keinen Rechtsweg mehr, den der Bürgermeister beschreiten kann“, und er appelliert: „Christian Scheider muss seinen Fehler eingestehen und den Schaden, den er angerichtet hat, reparieren. Bislang hat er nicht signalisiert, das tun zu wollen.“

 

Detaillierte Anfragen im Gemeinderat

Juvan gibt weiter bekannt, dass die NEOS für die kommende Gemeinderatssitzung schon einige Anfragen vorbereitet hat, die im Zuge der heutigen Pressekonferenz veröffentlicht wurden. „Weiters werden wir, falls nötig, im Rahmen der Gemeinderatssitzung auch einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag formulieren.“

„Vermögensschaden jetzt schon erheblich“

Wie aus der Darstellung sowie den Anfragen der NEOS sowie seit einigen Tagen auch durch die unabhängige Bewertung des Sachverhaltes sowohl durch die Gemeindeaufsicht als auch mittlerweile den anerkannten Experten und Steuerberater DDr. Neuner hervorgeht, hat der Bürgermeister rechtswidrig gehandelt und damit eine Situation hergestellt, die der Stadt schon in den vergangenen Wochen rd. 1 Mio Euro Schaden zugefügt hat. Bis zum Ende des Jahres würde dieser auf rd. 5-7 Mio. anwachsen. „Dieser droht nun durch das weitere Ignorieren all dieser Tatsachen durch den Bürgermeister noch größer zu werden. Wir sind als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Klagenfurt dazu angehalten, alles zu unternehmen, um das zu verhindern“, skizziert Juvan weiter.

„Krisengipfel bei weiterem Ignorieren der Sachlage!“

Juvan insistiert abschließend: „Ich fordere daher vom Bürgermeister umgehend eine Klarstellung, was er gedenkt zu tun. Sollte er bis kommenden Donnerstag weiterhin keine entsprechende Reaktion zeigen, fordere ich von Vizebürgermeister Liesnig in seiner Funktion als erster Stellvertreter und Finanzreferent, einen Krisengipfel einzuberufen. Nicht nur die Opposition, speziell auch die Koalitionspartner sind jetzt dazu aufgefordert, im Sinne der Stadt zu handeln und den Allmachtsphantasien des Bürgermeisters Einhalt zu gebieten.“

 

Anhänge

Genese des Personaldeals im Detail

  • Für die überhaupt mögliche Erstellung des Budgets der Stadt Klagenfurt für das Jahr 2022 hat Vizebürgermeister und Finanzreferent Philipp Liesnig eine Nulllohnrunde für alle Magistratsmitarbeiter_innen eingefordert.
  • Bürgermeister Christian Scheider handelte dann den Personaldeal mit dem Freizeitpaket aus, um die Nulllohnrunde für die Mitarbeiter_innen durch Freizeit“guthaben“ quasi abzufedern. Das Freizeitpaket bestand aus drei zusätzlichen Urlaubstagen zu verbrauchen im Jahr 2022 sowie der Integration der Mittagspause in die Arbeitszeit – bezahlte Mittagspause also.
  • NEOS Klagenfurt haben nachgerechnet und kritisiert, dass diese Maßnahmen die Stadt insgesamt teurer kommen, als eine tatsächliche monetäre Lohnerhöhung. Kostenpunkt: Sieben Millionen Euro.
  • NEOS Klagenfurt wurden daraufhin von Bürgermeister Scheider via Social Media der Fake News bezichtigt.
  • Die Wirtschaftskammer bzw. WK-Bezirksstellenobmann Franz Ahm bestätigte in einer unabhängigen Stellungnahme die Rechnung der NEOS Klagenfurt.
  • Die Gemeindeaufsicht gab eine Stellungnahme ab, dass die Vorgehensweise des Bürgermeisters rechtswidrig ist.
  • Bürgermeister Scheider verlautbarte, dass er eine andere Rechtsmeinung habe und erließ eigenmächtig eine Dienstanweisung, in der auch die Neuerungen rund um das sogenannte „Freizeitpaket“ enthalten waren.
  • NEOS Klagenfurt brachten bezüglich dieser Dienstanweisung dann Beschwerde bei der Landesaufsichtsbehörde ein und die Kritikpunkte klar dargestellt. Die Behörde hat daraufhin das Verfahren eröffnet und den Bürgermeister um eine offizielle Stellungnahme als beschuldigte Partei gebeten. Die Stellungnahme ist eingegangen und die Angaben beider Seiten wurden geprüft. Das Ergebnis der Aufsichtsbehörde wurde am 10. März 2022 beiden Verfahrensparteien (Juvan und Scheider) gleichzeitig übermittelt.

 

Faksimile:

Zusammenfassung des Ergebnisses der Gemeindeaufsicht in diesem Verfahren

„Zusammenfassend darf daher festgehalten werden, dass

  • die Gewährung eines zusätzlichen wählbaren freien Tages in der Dienstanweisung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 20. Dezember 2021 als Gewährung von (zusätzlichem) Erholungsurlaub zu verstehen ist, welcher einer rechtlichen Grundlage entbehrt und somit in den §§ 31 ff VBO mittels Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vor einer allfälligen Gewährung durch den Bürgermeister ausdrücklich zu verankern gewesen wäre,
  • dass die Verfügung der Einrechnung der Ruhepausen in die Wochendienstzeit der Mitarbeiter durch Dienstanweisung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 20. Dezember 2021 – mangels rechtlicher Grundlage – unzulässig ist und auch hier daher vorab eine entsprechende Änderung der VBO mittels Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee notwendig gewesen wäre,
  • durch die – informelle – Abstimmung der Dienstanweisung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 20. Dezember 2021 mit dem Vorsitzendenstellvertreter des Zentralausschusses der Personalvertretung nicht der Verpflichtung zur Herstellung des Einvernehmens mit dem zuständigen (Kollegial-)Organ der Personalvertretung iSd K-GPVG nachgekommen wurde, welche jedoch vor der Gewährung zusätzlicher Urlaubstage (als Regelung der allgemeinen Personalangelegenheiten) und der Einführung einer integrierten Mittagspause (als Regelung der Dienstzeit) in der besagten Dienstanweisung notwendig gewesen wäre,

wodurch sich die Aufsichtsbeschwerde in den aufgezählten Punkten als gerechtfertigt erweist.“

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