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Gemeindeaufsicht bestätigt: In Klagenfurt wird Arbeit der Gemeinderäte rechtswidrig behindert

Erneut gibt die Gemeindeaufsicht den NEOS in Klagenfurt Recht. Die Methoden, mit denen im Gemeinderat dringende Anträge blockiert werden, sind rechtswidrig. Juvan: „Statt unsere Arbeit zu behindern, sollte Bürgermeister Scheider endlich für Ordnung sorgen und die zahlreichen offenen Anträge von Gemeinderäten in seinen Bereichen endlich abarbeiten.“

Erneut gibt die Gemeindeaufsicht den NEOS in Klagenfurt Recht. Im April wurde ein Dringlichkeitsantrag der NEOS und der Grünen zur Belebung des Lendhafens nicht zur Abstimmung durch den Gemeinderat zugelassen. Begründung damals: Der Antrag hätte nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt.

„Die Ablehnung war für uns nicht nachvollziehbar, deshalb haben wir die Gemeindeaufsicht um Aufklärung gebeten. Denn bereits Monate zuvor, im Oktober 2021, ist der wortgleiche Antrag auf unsere Initiative von fünf Parteien eingebracht und dem entsprechenden Ausschuss zugewiesen worden. Weil dieser Antrag aber monatelang nicht abgeschlossen wurde, wollten wir das Thema noch einmal dringlich behandeln“, informiert NEOS-Klubobmann Janos Juvan.

Die Gemeindeaufsicht hat sich den Fall sehr genau angesehen und nach ausführlicher Prüfung heute festgestellt, dass die Arbeit der Gemeinderäte zu Unrecht behindert wurde.

Arbeit der NEOS wurde rechtswidrig behindert

Juvan: „Um unsere Arbeit für Fortschritt in dieser Stadt zu behindern, ist manchen offensichtlich jedes Mittel recht.  Nach der neuerlichen Bestätigung der Gemeindeaufsicht ist ein für alle Mal klar, dass einige Dinge im obersten, demokratischen Organ der Landeshauptstadt, dem Gemeinderat, nicht rechtskonform laufen.“

Bürgermeister muss Ordnung in Gemeinderat bringen und seine Anträge abarbeiten

Juvan fordert: „Wir NEOS fordern den Bürgermeister auf, endlich Ordnung in den Gemeinderat zu bringen und sich an die Arbeit zu machen. In dieser Amtsperiode wurden 102 Anträge von Gemeinderäten an seine Bereiche gerichtet. Davon sind gerade einmal zwei abschließend behandelt. Rund 100 sind noch offen. Christian Scheider sollte sich nun endlich an die echte Arbeit machen. Auch wenn das heißt, dass er vielleicht bei dem ein oder anderen Fest nicht für ein Foto erscheinen kann.“

 

Faksimile aus dem Bericht der Gemeindeaufsicht

„Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Unterlassung der Abstimmung über den gegenständlichen Dringlichkeitsantrag nach § 41 Abs. 2 K-KStR 1998 und die nachfolgende Zuweisung an einen Ausschuss zur Vorberatung zu Unrecht erfolgte.“

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