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NEOS Klagenfurt: Bitte sorgen Sie für Klarheit, Herr Bürgermeister!

Laut Gemeindeaufsicht: Klubobleute bei den Stadtsenatssitzungen nicht zulässig. NEOS-Klubobmann Juvan: „Wir halten uns an diese Erkenntnis, das muss aber für alle gelten. Auch für den Klubobmann des Team Kärnten, der unseren Informationen zufolge trotzdem anwesend war. Ich fordere eine Klarstellung von Bürgermeister Scheider.“

Nach einer Stellungnahme der Gemeindeaufsicht auf Anfrage von Stadträtin Corinna Smrecnik ist es unzulässig, dass Klubobleute an den Stadtsenatssitzungen teilnehmen. 
NEOS-Klubobmann Janos Juvan erläutert: „Bürgermeister Christian Scheider hat zu Beginn der Periode versichert, die nicht im Stadtsenat vertretenen Parteien bei den Stadtsenatssitzung hinzuziehen zu wollen. Das haben wir NEOS immer begrüßt, jedoch von Anfang an auch darauf aufmerksam gemacht, dass es für eine ordentliche und rechtskonforme Einbindung eine Änderung des Klagenfurter Stadtrechts braucht.“
Diese Hinweise wurden bislang immer ignoriert, so kam es auch oft zu skurrilen Situationen, dass NEOS und Grüne zwar als Zuhörer im Stadtsenat geladen waren, sich aber inhaltlich nicht einbringen konnten, da sie keinen Einblick in die Unterlagen des Stadtsenats erhalten.

Juvan: „Wir haben unsere Bedenken immer wieder geäußert – genauso oft wurden sie ignoriert. Jetzt gibt es eine Klarstellung der Gemeindeaufsicht, dass die Klubobleute nicht mehr eingeladen werden. Wir halten uns natürlich an diese Vorgabe.“

Dennoch fragt sich Klubobmann Juvan angesichts dieser Klarstellung der Gemeindeaufsicht, warum heute der Klubobmann des Team Kärnten, Patrick Jonke, der Stadtsenatssitzung beiwohnte. „Keine seiner vielen Funktionen kann das Rechtfertigen – warum gilt hier nicht gleiches Recht für alle?“

Juvan fordert endlich Klarheit von Bürgermeister Scheider

„Ich fordere hierzu eine Klarstellung von Bürgermeister Christian Scheider. Gleichzeitig fordere ich eine Stellungnahme ein, ob der Bürgermeister nun endlich bereit ist, jene Schritte in die Wege zu leiten, die für die rechtskonforme Einbindung der Klubobleute im Stadtsenat nötig wären“, so Juvan abschließend. 
 

Faksimile: Information der Magistratsdirektion an die Klubobleute

Unter Zugrundelegung der soeben erörterten Rechtslage wird festgehalten, dass die generelle Anwesenheit von Klubobleuten in den Stadtsenatssitzungen mangels Öffentlichkeit ebendieser grundsätzlich unzulässig ist. Jedoch kommt eine Beiziehung von Klubobleuten als fachkundige Personen zur Erteilung von Auskünfte zu einzelnen Tagesordnungspunkten in Betracht, wobei immer im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist, ob diese über spezifische Kenntnisse verfügen, die diese Person als geeignet erscheinen lassen, Auskünfte zu erteilen.

Aufgrund dieser ausführlichen Stellungnahme der Gemeindeaufsicht ersuchen wir um Kenntnisnahme, dass eine weitere Teilnahme an den Stadtsenatssitzungen von Klubobleuten ab sofort nicht mehr möglich ist.

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